Geschäftsbedingungen
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des beigefügten Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
1.) Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt.
2.) Provision
Mit rechtswirksamem Abschluß des Kaufvertrages entsteht der Courtageanspruch des Maklers in Höhe von 3,57%, bei Mietverträgen 2 Monatsmieten zzgl. MwSt., soweit nicht das beigefügte Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Courtage errechnet sich aus dem Kaufpreis, bei Mietverträgen aus der monatlichen Kaltmiete. Die Courtageforderung wird mit Abschluß des Kaufvertrages bzw. Des Mietvertrages fällig.
3.) Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
4.) Haftung
Die beigefügte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information nicht überprüft und übernimmt deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung.
5.) Schlußbestimmungen
Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang.
Erfüllungsort der gegenseitigen Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers. Sollten einige Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.